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ALBATROS Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Raúl Siegert
Gemäß gem. §§ 12 Abs. 5 MDStV, 7a GjSM muss jeder Betreiber einer Internetseite, auf der u.a. gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste mit legalen, aber gleichwohl als jugendgefährdend eingestuften Inhalten (z.B. Erotik, Gewaltverherrlichung) angeboten werden, einen Jugendschutzbeauftragten haben. Dieser ist möglicher Ansprechpartner für die Nutzer und Berater des Diensteanbieters in Fragen des Jugendschutzes.
Sofern der Internetseitenanbieter dieser Pflicht nicht nachkommt, können Geldbußen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro verhängt werden (§ 24 Abs. 2 MDStV). Außerdem besteht die Gefahr, dass er von Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt wird, was in der Praxis aus finanzieller Sicht oft den deutlich höheren Schaden verursacht.
Bereits ab einem Pauschalbetrag von 18 € (=15,13 € zzgl. 19 % MwSt) pro Monat ist es möglich, dass ich (Rechtsanwalt Raúl Siegert) für Ihre Internetseite als Jugendschutzbeauftragter tätig bin. Der genaue Preis richtet sich selbstverständlich nach der Größe Ihres Unternehmens und dem Umfang der Tätigkeit.