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ALBATROS Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Raúl Siegert
Viele Menschen schrecken die vermeintlich sehr hohen Kosten ab, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Rechtsberatung sowie rechtliche Unterstützung müssen jedoch nicht zwingend sehr teuer sein.
Die Grundlage zur Berechnung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar.
Jedoch kann Personen mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Rechtsberatung und (mit Ausnahme von Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen) für die außergerichtliche Rechtsvertretung unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe gewährleistet werden. Ist dies der Fall, ist vom Mandanten an den Rechtsanwalt maximal eine Gebühr von 10,- € zu zahlen (Nr. 2500 VV RVG). In Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen ist keine außergerichtliche Vertretung aufgrund des Beratungsscheins möglich; jedoch erhalten Sie, indem Sie uns maximal 10,- € zahlen und sich einen Beratungsschein holen, zumindest bereits eine Beratung und können sich dadurch besser entscheiden, ob sie Rechtlichsmittel einlegen möchten oder nicht. Den Beratungsschein erhalten Sie (bei Vorliegen der Voraussetzungen) bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Als Einkommen dürfen Ihnen nur 15 Euro (faktisch kann es mehr sein) verbleiben, sofern Sie von Ihrem Nettoeinkommen die Miete, Heizkosten und besondere Belastungen wie z. B. Unterhaltsleistungen, Versicherungen und Krankheitskosten sowie folgende Pauschalbeträge ziehen:
Alleinstehende/Ehegatte oder Lebensgefährte: 395 Euro
Freibetrag für Berufstätige: 180 Euro
Freibetrag je Kind im eigenen Haushalt: 276 Euro.
Ein eigenes Einkommen des Ehegatten und der Kinder ist zu berücksichtigen.
Wohnen Sie in Frankfurt am Main, ist für Sie die Beratungsstelle im ersten Stock des Gebäudes B in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, zuständig (Raum: 178; Tel.: 069/1367-2929; Sprechzeiten: 9 bis 12 Uhr). Nehmen Sie Nachweise hinsichtlich Ihres Einkommens sowie Ihrer finanziellen Belastungen mit bzw. als Sozialhilfeempfänger zumindest den aktuellen Sozialhilfebescheid (dieser reicht in der Regel aus).
Sollen Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten geführt werden, kann hierfür zudem bei Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Gerne beraten wir Sie auch diesbezüglich und unterstützen Sie ebenfalls bei einer entsprechenden Beantragung.
In Strafverfahren ist zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtverteidigung möglich. Liegen die Voraussetzungen vor, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren und Auslagen ausschließlich von der Staatskasse. Selbstverständlich besprechen wir ebenfalls gerne diese eventuelle Möglichkeit mit Ihnen.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernehmen wir für Sie die Beantragung der Kostenübernahme.
Selbst wenn diese soeben aufgeführten eventuellen Möglichkeiten für Sie nicht gegeben sind, müssen Sie sich jedoch vor einem Aufsuchen unserer Kanzlei nicht scheuen.
Vor jedem Tätigwerden besprechen und erläutern wir Ihnen gerne die voraussichtlich auf Sie zukommenden Kosten.
Eine Erstberatung von ca. 40 Minuten kostet bei uns in der Regel 80 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuern, d.h. insgesamt unter 96 Euro. Jedoch ist an dieser Stelle eine verbindliche Aussage über die Kosten nicht möglich, da hierfür der Streitwert und/bzw. die Schwierigkeit des Falles entscheidend ist. Nach Mitteilung Ihres Anliegens und vor Beginn einer Erstberatung werden wir Ihnen aber selbstverständlich verbindlich die maximale Dauer und die Kosten der Erstberatung mitteilen. Des Weiteren werden die Kosten der Erstberatung bei einer anschließenden Mandatierung komplett auf die während der weiteren Tätigkeit entstehenden anwaltlichen Auslagen und Gebühren angerechnet (sprich abgezogen).
Sofern es sich um eine einfache zivilrechtliche außergerichtliche Ausseinandersetzung mit einem Streitwert unter 300 Euro handelt, fallen anstelle der ca. 96 Euro (=80 Euro zzgl. 19 % USt) für die komplette außergerichtliche Vertretung lediglich ca. 63 Euro (=ca. 53 Euro zzgl. 19 % USt) an. Bei einem Streitwert bis 600 Euro sind es anstelle der ca. 96 Euro (=80 Euro zzgl. 19 % USt) für die komplette außergerichtliche Vertretung lediglich ca. 94 Euro (=ca. 79 Euro zzgl. 19 % USt).
Bitte rufen Sie vor jedem Aufsuchen der Kanzlei telefonisch an. Denn häufig sind wir außer Haus. Außerdem können wir uns so vor einer Beratung bereits mit der Thematik auseinandersetzen, was aufgrund der in vielen Bereichen täglich möglichen Änderung der Rechtslage stets erfolgen sollte
(Tel.: 069/36701617).