ALBATROS Anwaltskanzlei


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Markenschutz ohne "Abzocke"

ALBATROS Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Raúl Siegert



Häufig findet man in den Medien Berichte über "Abmahn-Abzocker", "Abzockfirmen" und ähnliches.

Ob diese Vorwürfe tatsächlich stets zutreffen oder es sich häufig ausschließlich um Rufschädigungen ohne belegbare Tatsachen handelt, sei dahingestellt.

Wir, die ALBATROS Anwaltskanzlei, halten es jedenfalls persönlich für moralisch nicht vertretbar, von Privatpersonen, die aus Unwissenheit ein Plagiat verkauft bzw. einen Markenrechtsverstoß begangen und allenfalls nur einen sehr geringen Gewinn erzielt haben, hohe Geldbeträge für eine Abmahnung zu verlangen. In diesen Fällen sollte unseres Erachtens die Privatperson auf den Markenrechtsverstoß hingewiesen sowie zur (sofern noch möglich) umgehenden Beseitigung des Verstoßes und allenfalls zur Zahlung eines geringen Betrages, den das Unternehmen als Schaden erlitten hat, aufgefordert werden. Dies kann bei einer Mandatierung selbstverständlich auch von uns durchgeführt werden.

Sofern die Privatperson jedoch den Markenrechtsverstoß trotz Möglichkeit und nach entsprechender Aufforderung nicht beseitigt bzw. unterlässt oder der Verstoß wissentlich zur Gewinnerzielungsabsicht begangen wurde, ist unseres Erachtens die Aufforderung zur Zahlung eines relativ hohen Betrages durchaus gerechtfertigt. Schließlich ist die Entwicklung von Produkten für Unternehmen stets sehr teuer. Auch kann es zu einem imensen Imageverlust eines Unternehmens führen, wenn sich zahlreiche nachgemachte minderwertige Produkte mit ihrem Firmenlogo auf dem Markt befinden und diese minderwertigen Produkte dann von vielen Menschen dem Unternehmen zugerechnet werden.

Daher stehen wir der Mandatierung durch Firmen, die nicht Privatpersonen, die aus reiner Unwesenheit ohne bösen Gläuben einen Markenrechtsverstoß begangen haben, mit hohen kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen belasten möchten, offen gegenüber. Entscheidend ist, dass der Schutz der Marke und des Ansehens des Unternehmens für das Unternehmen im Vordergrund steht, und nicht die Erzielung von hohen Gewinnen durch hohe kostenpflichtige Abmahnungen erreicht werden soll.

Ebenfalls offen stehen wir aber auch der Mandatierung durch Privatpersonen oder Unternehmen, die sich gegen unberechtigte bzw. zu hohe Abmahnungen wehren möchten, gegenüber. Wichtig ist in diesem Falle stets ein schnelles Handeln, weshalb Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen sollten.


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