ALBATROS Anwaltskanzlei


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Verkehrsrecht

ALBATROS Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Raúl Siegert



Fahren Sie gerne (insbesondere an Schulen, Kindergärten sowie Gefahrenstellen) viel zu schnell und halten nie den vorgeschriebenen Abstand ein, dann sind Sie hier falsch.

Zählen Sie sich hingegen nicht zu dieser Kategorie Mensch (auch wenn Sie ggfs. bereits viele Punkte haben), können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Ebenfalls kommt es immer wieder zu fehlerhaften bzw. nicht gerichtsverwertbaren Messungen, weshalb häufig ein Einspruch gegen den Bußgeld-Bescheid sinnvoll sein kann. Auch vermeintliche Abstandsverstöße stellen sich oft als nicht verhinderbare Abstandsverstöße heraus, weil beispielsweise ein anderer Fahrer kurz vor der Messung in "Ihren" Sicherheitsabstand fuhr.
Relavant ist ebenfalls, dass wir nicht nur im Bereich des Verkehrsrechts, sondern auch im Bereich des Zivilrechts tätig sind, weshalb wäre Sie beispielsweise ebenfalls hinsichtlich zivilrechtlicher Ansprüche, die aus einem Unfall resultieren, beraten und vertreten können.
Eine Beratung in einer Ordnungswidrigkeitensache ist auch möglich gegen eine Zahlung von maximal 10 Euro, sofern Sie nicht genug Einkommen besitzen und einen Beratungsschein vom Gericht erhalten haben (siehe dazu unsere Unterseite "Kosten").

Nachfolgend werden auszugsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität) einige Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog 2011 aufgeführt:

Geschwindigkeitsüberschreitungen (mit einem Motorrad oder PkW ohne Anhänger):
innerhalb geschlossener Ortschaften:
bis 10 km/h: 15 Euro
11-15 km/h: 25 Euro
16-20 km/h: 35 Euro
21-25 km/h: 80 Euro sowie 1 Punkt
26-30 km/h: 100 Euro sowie 3 Punkte
31-40 km/h: 160 Euro sowie 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 200 Euro sowie 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 280 Euro sowie 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h: 480 Euro sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 680 Euro sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Autobahnen oder Landstraßen)
bis 10 km/h: 10 Euro
11-15 km/h: 20 Euro
16-20 km/h: 30 Euro
21-25 km/h: 70 Euro sowie 1 Punkt
26-30 km/h: 80 Euro sowie 3 Punkte
31-40 km/h: 120 Euro sowie 3 Punkte
41-50 km/h: 160 Euro sowie 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 240 Euro sowie 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 440 Euro sowie 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 600 Euro sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Kam es innerhalb eines Jahres zu mindestens zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von jeweils mehr als 25 km/h, wird regelmäßig ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Abstandsverstoß:
bei einer Geschwindigkeit von 81 bis 130km/h:
weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro sowie 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro sowie 2 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro sowie 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h: 160 Euro sowie 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro sowie 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h: 240 Euro sowie 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro sowie 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h: 320 Euro sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit ab 131 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro sowie 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro sowie 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro sowie 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro sowie 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 Euro sowie 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot


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